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Aus RWJ 08/2020
Jetzt an den Schießnachweis denken!
Bereits seit Anfang Mai sind jagdliche Schießstände wieder geöffnet.

Zwar sind auch dort Corona-Regeln einzuhalten, die Schießstände zwischen Rhein und Weser haben aber den effektiven Betrieb individuell organisiert. Mit Blick auf die Herbst- und Winterjagden sollte man daher jetzt seinen Schießstand auf Termine ansprechen, besonders auch für den gesetzlich geforderten Nachweis für Bewegungsjagden auf Schalenwild.
Schießstände in NRW s. https://bit.ly/schiessstaendenrw