RWJ 05/2017: Landwirtschaft und Jagd
Anlage von Bejagungsschneisen erleichtert
Durch aktuell geänderte Agrar-Verordnungen wird die freiwillige Anlage von artenreichen Blühstreifen und Bejagungsschneisen erleichtert. Diese Änderungen betreffen Begrünungsregelungen ab dem 1. Januar und das Umbruchverbot vom 1. April bis zum 30. Juni bei Bracheflächen.

Wenn Sie sich auch in Ihrem Revier solche Blüh- oder Bejagungsstreifen in große „Maiswüsten“ wünschen, sollten Sie sich jetzt mit betroffenen Landwirten treffen – denn dafür gibt‘s Zuschüsse …
Wenn Schneisen und Teilflächen zur Biodiversität oder zur Regulierung von Schwarzwildbeständen beitragen, gilt diese Regel nicht. Weitere Informationen erhalten Sie über Ihre Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW.
www.landwirtschaftskammer.de/ wegweiser/kreise.htm www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/ hinweise/bluehstreifen.htm