RWJ 10/2020: Mitgliederversammlung
EINLADUNG zur Mitgliederversammlung 2020 des Landesjagdverbandes NRW
Wir laden hiermit die Mitglieder des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. gemäß Art. 10 Abs. 4 Ziff. 3 der Satzung des LJV NRW zur LJV-Mitgliederversammlung (LJV-MV) 2020 ein. Nicht anwesende Mitglieder werden gem. Art. 10 Abs. 9 der Satzung durch den Vorsitzenden der Kreisjägerschaft oder einen von ihm schriftlich Bevollmächtigten in der Mitgliederversammlung vertreten. Die schriftliche Vollmacht ist vor Beginn der LJV-Geschäfts führung vorzulegen. Es wird darum gebeten, die LJV-Mitgliedskarte zur Registrierung der Anwesenheit mitzuführen!

Die vollständige Einladung inklusive Veranstaltungshinweisen, ein Merkblatt zu Corona-Schutzmaßnahmen, dem Programm sowie dem Hinweisen zu Parkmöglichkeiten stehen den Mitgliedern des Landesjagdverbands NRW als kostenloser Download zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich mit Ihrer Mitgliedsnummer und ihrem Kennwort ein.
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