RWJ 07/2015: Schießnachweisheft
Jetzt rechtzeitig auf den Schießstand oder ins Schießkino!
Zur Teilnahme an Bewegungsjagden auf Schalenwild muss man nach §17 a LJG dem Jagdleiter einen Schießnachweis vorlegen. Diesen sollte man rechtzeitig vor Teilnahme an einer Bewegungsjagd auf Schalenwild ablegen

Eine Übersicht passender Schießstände dazu findet man auf der LJV-Homepage/Rubrik Jagdliches Schießen (www.ljv-nrw.de). Im LJV-Shop an gleicher Stelle gibts ab sofort auch entsprechende Nachweishefte (s. Abb. o.). Den Nachweis kann man auf dem Schießstand oder im Schießkino ablegen (Mindestkaliber 6,5 mm/ 2 000 Joule).
Anforderungen
Schießstand: je drei Schüsse
- stehend freihändig (lfd. Keiler)
- stehend freihändig (lfd. Keiler, angehalten auf der Schneisenmitte)
- sitzend aufgelegt (lfd. Keiler, angehalten auf der Schneisenmitte)
Es müssen mindestens 50 Ringe erreicht werden. Dabei werden die Ringe 5 und 3 nach vorn in Laufrichtung als 8 und nach hinten als 0 gezählt.
Schießkino: je drei Schüsse
- freihändig (flüchtiges Schwarzwild)
- stehend freihändig (stehendes Stück Schwarzwild)
- sitzend aufgelegt (stehendes Stück Schwarzwild)
Es müssen mindestens fünf (den Anforderungen auf dem Schießstand vergleichbare) Treffer erreicht werden.

LJV-Keilernadel
Die LJV-Keilernadel war bisher an die erfolgreiche Teilnahme am Übungsnachweis von Landesbetrieb Wald und Holz und LJV geknüpft. Dieser gilt nun nicht mehr als Nachweis gem. §17 a LJG NRW. Daher kann die LJV-Keilernadel nun bei erfolgreicher Teilnahme am Schießen nach den o. g. Anforderungen zusätzlich zur schriftlichen Bestätigung durch Hegeringe, KJS und Schießstandbetreiber ausgegeben werden.